Beratung für Stiftungen
Eine Stiftung erfolgreich zu führen, ist eine Herausforderung. Es ist mit erheblichem Aufwand, großer Verantwortung und einem Haftungsrisiko verbunden, die Belange der Stiftung nach innen und außen zu vertreten, die alltägliche Verwaltung zu besorgen, eine wirksame Programmarbeit zu planen, Nutzen bringende Projekte umzusetzen, ein Vermögen zu verwalten und ggf. Förderungen einzuwerben.
Auch gilt es, rechtliche und gesellschaftliche Entwicklungen zu beobachten, die Stiftung auf sich ständig wandelnde Rahmenbedingungen anzupassen, Mitarbeiter und freiwillige Engagierte zu koordinieren und zu führen, Kooperationen zu managen, die Wirkung der Arbeit zu reflektieren, über die Stiftung zu berichten und Kontakte zu Stakeholdern zu pflegen.
Recht und Steuern
Führungskräfte steuerbegünstigter Stiftungen werden in ihrer Arbeit mit unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellungen und Gestaltungsoptionen konfrontiert. Zu nennen sind hier vor allem das Stiftungsrecht des Bundes (§§ 80-89 BGB) und der Länder (Landesstiftungsgesetze) sowie das Steuerrecht (Gemeinnützigkeitsrecht / Abgabenordnung, Ertragsteuerrecht, Gewerbesteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, Grunderwerbsteuerrecht, Einkommensteuerrecht).
Steuerrechtliche Aspekte spielen sowohl bei der Gründung als auch bei der laufenden Tätigkeit der Stiftung eine entscheidende Rolle. Zu den wichtigsten Steuervergünstigungen für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Stiftungen gehören Befreiungen bei
- der Körperschaftsteuer,
- der Gewerbesteuer,
- der Kapitalertragsteuer,
- dem Solidaritätszuschlag,
- der Grundsteuer,
- der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie
- der Grunderwerbsteuer.
Hinzu kommen besondere Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und verschiedene steuerliche Vorteile für Stifter und Zuwendungsgeber.
Hierbei ist zu beachten, dass die Aktivitäten steuerbegünstigter Stiftungen in vier Sphären unterteilt werden:
Je nachdem, in welchem Bereich eine Tätigkeit stattfindet, können auch für eine steuerbegünstigte Stiftungen Steuern anfallen. Die Abgrenzung ist dabei bisweilen schwierig. So wird nicht selten ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten, ohne dass dies beabsichtigt ist.
Dies sind komplexe Sachverhalte, die zudem – insbesondere durch das Gemeinnützigkeits- und Umsatzsteuerrecht – in den letzten Jahren und auch zukünftig ständigen Neuerungen unterliegen.
Das Institut für Stiftungsberatung unterstützt durch Rechtsanwälte bei allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die strategische und operative Arbeit steuerbegünstigter Stiftungen.
Zum Weiterlesen
Hans-Dieter Weger:
Führung und Management gemeinnütziger Stiftungen – Einführende Überlegungen und grundsätzliche Anmerkungen
Öffnen