Zweck, Vermögen und Organisationsstruktur
Organisationsziel
- Welchem Zweck soll die Organisation dienen? Kann dieser gemeinnützig ausgestaltet werden?
- Mit welchen Instrumenten lässt sich dieser Zweck verwirklichen?
- Soll die Organisation nur im Inland oder auch im Ausland wirken?
Als nächstes gilt es, das Organisationsziel, also den Zweck des Vereins, der Stiftung oder gemeinnützigen rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Gesellschaft zu bestimmen. Er prägt die Individualität der Organisation in besonderem Maße.
Der schöpferischen Fantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Die allgemeine Zwecksetzung darf jedoch nicht das Gemeinwohl gefährden und muss bei angestrebter Steuerbegünstigung in Übereinstimmung mit dem Gemeinnützigkeitssteuerrecht formuliert werden sowie Zwecke umfassen, die nach der Abgabenordnung steuerbegünstigt sind. Dies sind verschiedene gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.
Die Bestimmung des Organisationszwecks bedarf v. a. bei steuerbegünstigten Organisationen besonderer Sorgfalt, denn das Gemeinnützigkeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Neuerungen durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis unterliegt.
Finanzielle Aussattung
- Welches Vermögen steht zur Verfügung?
- Gibt es schon Förderüberlegungen für die ersten Jahre?
Je nach Organisationszweck und gewählter Rechtsform kann eine unterschiedliche Vermögensausstattung notwendig sein. Sie verschafft der Organisation ihre Eigenständigkeit und ermöglicht die dauerhafte Zweckerfüllung.
Das Vermögen kann aus unterschiedlichen Werten bestehen, etwa aus Barvermögen, Wertpapieren, Immobilien, Rechten, Forderungen, Kunstgegenständen, Anteilen an Unternehmen oder anderen übertragbaren Rechten. Der Stifter und die Gesellschafter können der Stiftung bzw. Gesellschaft auch schrittweise Vermögen zuführen.
Innere Struktur
- Wer soll die Geschäfte der Organisation führen, wer sie (nach außen) vertreten?
- Bedarf es weiteren Sachverstandes?
- Soll die Mitwirkung der Gremienmitglieder ehrenamtlich oder gegen Vergütung erfolgen?
- Geht Stabilität oder Flexibilität vor?
Zur Realisierung des Zwecks bedarf es einer inneren Organisationsstruktur. Sie ist notwendig sowohl zur Sicherstellung der Geschäftsführung als auch zur Bestimmung der Vertretungsberechtigung im Rechtsverkehr.
Grundsätzlich bestehen vielfältige gestalterische Möglichkeiten. Aus Gründen der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sind sorgfältige Überlegungen zur Organisationsgestaltung und -entwicklung anzustellen.
Auch hier gilt: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Das Institut für Stiftungsberatung informiert über die gesetzlichen Vorgaben zur Gestaltung des Zwecks und der inneren Organisation sowie zur Vermögensausstattung steuerbegünstigter Organisationen und hilft bei der individuellen Ausgestaltung dieser existenziellen Merkmale.