Die Ausstattung der Stiftung mit Vermögen ist eine unabdingbare Voraussetzung jeder Stiftungsgründung. Sie bedeutet eine endgültige Vermögensentäußerung auf seiten des Stifters - entweder zu Lebzeiten oder von Todes wegen durch Testament oder Erbvertrag. Das Vermögen kann in unterschiedlichen Werten bestehen: Barvermögen, Wertpapiere, Liegenschaften, Rechte, Forderungen, Kunstgegenstände, Anteile an Unternehmen usw. Die Vermögensausstattung verschafft der Stiftung die Eigenständigkeit und ermöglicht die dauerhafte Zweckerfüllung.

Der Stifter kann der Stiftung auch schrittweise Vermögen zuführen. Nicht selten errichtet ein Stifter zu Lebzeiten eine Stiftung mit noch geringem Vermögen, um sie im Erbfall mit einer Zustiftung zu vervollständigen. Vor allem Unternehmer gehen häufig diesen Weg zur Sicherung der Kontinuität ihres Unternehmens: Sie gründen zu Lebzeiten eine »Vorrats-» oder »Pilotstiftung», in die sie im Erbfall ihr Unternehmen ganz oder in Teilen einbringen.

Besondere Probleme wirft eine Stiftung auf, die mit nur kleinem Anfangsvermögen ausgestattet ist und zu ihrem weiteren Vermögensaufbau sowie zu ihrer Zweckerfüllung auf Zuwendungen Dritter angewiesen ist. Die Aufgabe der Einwerbung finanzieller Zuwendungen - beispielsweise von Spenden und Zustiftungen - nimmt dann eine entscheidende Rolle ein (z.B. Fundraising einer Gemeinschaftstiftung).

Hinsichtlich der Vermögensausstattung einer Stiftung und der Vermögensverwaltung - eine wichtige Aufgabe der Stiftungsorgane mit dem Ziel, die Mittel zur dauerhaften und nachhaltigen Erfüllung des Stiftungszwecks zu erwirtschaften - sind einige wichtige Grundsätze zu beachten.


 


Welche Vermögen sind zur Stiftungserrichtung geeignet und wie hoch soll die Vermögensausstattung dafür sein?

In welchen Fällen oder Situationen ist eine schrittweise Ausstattung einer Stiftung mit Vermögen zweckmäßig?

Was sind die Ziele stiftungsgerechter Vermögensverwaltung und welche Formen und Instrumente gibt es dafür?

Darf das Stiftungsvermögen zur Zweckerfüllung angegriffen werden?

Wie kann eine Stiftung mit Fundraising-Aktivitäten finanzielle Mittel zur Aufstockung des eigenen Stiftungvermögens erlangen? Wie kann sie zur Gründung von Stiftungen im Sinne des eigenen Stiftungszwecks anregen?

Nach welchen Grundsätzen muß das Stiftungsvermögen verwaltet werden?

Welche besonderen Anforderungen an die Vermögensverwaltung gibt es bei einer Beteiligung an einem Unternehmen?