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Ein besonderes Steuerrecht für Stiftungen gibt es nicht. Das allgemein geltende Steuerrecht hat eine beachtliche Bedeutung für die Wahl der Stiftungsart, die Gestaltung der Stiftung in Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung sowie für die laufende Geschäftstätigkeit der Stiftung. Beispielsweise werden für gemeinnützige Stiftungen erhebliche steuerliche Privilegien gewährt, da diese Stiftungen ihre Mittel unmittelbar zum Wohle der Allgemeinheit aufwenden und dadurch den Staat finanziell entlasten. Eine Erhebung von Steuern wäre in diesen Fällen widersinnig und würde sowohl die für das Gemeinwohl zu verwendenden Stiftungsmittel als auch das gesellschaftsorientierte Engagement der Stifter beeinträchtigen. Zu den wichtigsten Steuervergünstigungen gemeinnütziger Stiftungen gehören:
Steuerrechtliche Aspekte spielen daher sowohl bei der Stiftungsgründung als auch bei der laufenden Stiftungstätigkeit eine entscheidende Rolle. In bestimmten Fällen - wenn es sich z.B. um die Sicherung der Nachfolge eines Familienunternehmens handelt - kann auch die Kombination verschiedener Stiftungsmodelle - etwa gemeinnützige Stiftung (mit großem Vermögen, aber ohne unternehmensbezogene Führungsrechte) und nicht gemeinnützige Familienstiftung (mit geringem Vermögen, aber mit Führungsrechten) - sinnvoll sein. Daher sollten bereits vor der Errichtung einer Stiftung steuerlich relevante Überlegungen angestellt werden. |
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