Ein besonderes Steuerrecht für Stiftungen gibt es nicht. Das allgemein geltende Steuerrecht hat eine beachtliche Bedeutung für die Wahl der Stiftungsart, die Gestaltung der Stiftung in Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung sowie für die laufende Geschäftstätigkeit der Stiftung.

Beispielsweise werden für gemeinnützige Stiftungen erhebliche steuerliche Privilegien gewährt, da diese Stiftungen ihre Mittel unmittelbar zum Wohle der Allgemeinheit aufwenden und dadurch den Staat finanziell entlasten. Eine Erhebung von Steuern wäre in diesen Fällen widersinnig und würde sowohl die für das Gemeinwohl zu verwendenden Stiftungsmittel als auch das gesellschaftsorientierte Engagement der Stifter beeinträchtigen.

Zu den wichtigsten Steuervergünstigungen gemeinnütziger Stiftungen gehören:

Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer;

Befreiung von der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuer;

Spenden und Zustiftungen an die gemeinnützige Stiftung - auch die Erstausstattung bei ihrer Errichtung - können im Rahmen der §§ 10 b Abs. 1 u. 1a EStG, 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG steuerlich abgesetzt werden.

Steuerrechtliche Aspekte spielen daher sowohl bei der Stiftungsgründung als auch bei der laufenden Stiftungstätigkeit eine entscheidende Rolle. In bestimmten Fällen - wenn es sich z.B. um die Sicherung der Nachfolge eines Familienunternehmens handelt - kann auch die Kombination verschiedener Stiftungsmodelle - etwa gemeinnützige Stiftung (mit großem Vermögen, aber ohne unternehmensbezogene Führungsrechte) und nicht gemeinnützige Familienstiftung (mit geringem Vermögen, aber mit Führungsrechten) - sinnvoll sein. Daher sollten bereits vor der Errichtung einer Stiftung steuerlich relevante Überlegungen angestellt werden.

 
 
 

Bei steuerlichen und rechtlichen Anfragen arbeiten wir eng mit spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern zusammen, zu denen wir auf Wunsch gerne Mandatsverhältnisse herstellen.


Welche stiftungsrelevanten Steuerregelungen gibt es? Welche Stiftungen werden voll besteuert, welche Stiftungen erhalten Steuervergünstigungen?

Wie kann eine Stiftungsidee sowohl hinsichtlich der Errichtung als auch der laufenden Stiftungsarbeit unter steuerlichen Gesichtspunkten optimal realisiert werden?

Welche Regelungen muß die Stiftungssatzung enthalten, damit die Stiftung als steuerbegünstigt anerkannt wird?

Dürfen steuerbegünstigte Stiftungen ihre Mittel ansammeln?

Inwieweit kann eine gemeinnützige Stiftung ohne Steuernachteile dem Stifter und seinen Familienangehörigen Unterhalt gewähren?

Können steuerbegünstigte Stiftungen wirtschaftlich tätig werden, ohne ihre Steuervergünstigungen zu verlieren?

Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Beteiligung an Personen- oder Kapitalgesellschaften? Wie kann Betriebsvermögen ohne steuerliche Nachteile in eine Stiftung eingebracht werden?