Zur Realisierung des Stifterwillens bedarf es einer Organisation. Sie ist notwendig sowohl zur Sicherstellung des Handlungsvollzugs der Stiftung als auch zur Bestimmung der Vertretungsberechtigung im Rechtsverkehr. Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation bedingen einander. Die Organisation der Stiftung legt der Stifter in der Satzung fest. Da die Stiftung keinen »Personenverband« darstellt, ist es notwendig, auf die Bestimmungen zur erstmaligen und künftigen Bildung der Organe besondere Sorgfalt zu legen. Mit der Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation wird auch die Stiftungsverwaltung geregelt.

Grundsätzlich hat der Stifter vielfältige gestalterische Möglichkeiten. Die Stiftung benötigt als gesetzliche Mindestvoraussetzung lediglich ein Organ, den Stiftungsvorstand. Der Stifter kann aber noch weitere Organe mit entscheidender, kontrollierender oder beratender Funktion einrichten. Der Anzahl von Organen oder Gremien setzen allerdings die zu erwartenden Vermögenserträge und der sich daraus ergebende Umfang der Geschäftstätigkeit Grenzen.

Aus Gründen der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit sind sorgfältige Überlegungen zur Organisationsgestaltung und -entwicklung anzustellen.


 


Wie kann eine Stiftung organisatorisch aufgebaut werden und welche gesetzlichen (Mindest-)Vorschriften sind dabei zu beachten?

Welche Folgen hat die bevorzugte Arbeitsweise in der Fördertätigkeit für die Organisations- und Personalentwicklung sowie für die Bildung und Zusammensetzung eines Beratungsausschusses?

Welche Organisationsform ist für eine bestmögliche Zweckerfüllung und bei einer bestimmten Vermögensausstattung am zweckmäßigsten?

Wieviele Organe und Gremien sollen die Stiftung haben und wie wird die Verteilung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung gestaltet?

Sollen die Mitglieder der Organe und weiterer Gremien ehren-, neben- oder hauptamtlich tätig sein? Wie werden die »richtigen« Personen gefunden? Wie sollen die Berufungs- und Nachfolgeregelungen gestaltet werden?

Welche Aufgaben fallen im einzelnen bei der Verwaltung der Stiftung an? Wie sind sie bestmöglich zu erledigen?

Welche Personalausstattung - gegebenfalls auch unter Beachtung von Dienstleistungen Dritter - und welcher Sachaufwand sind zur Aufgabenerfüllung notwendig?