| ||
Jede Stiftung benötigt eine Verwaltung, deren wichtigste Grundlagen ihre Satzung und das geltende Stiftungsrecht sind. Der Stiftungsverwalter hat für einen zweck- und ordnungsmäßigen Vollzug der Stiftungstätigkeit zu sorgen. Er ist für eine sachgerechte Verwaltungsorganisation verantwortlich. »Managen« ist mehr als »verwalten«. An den Kriterien der Effektivität und Wirtschaftlichkeit orientiertes Managen zielt stärker auf eine gestalterische Stiftungstätigkeit und auf eine wirkungsvolle Teilhabe am Gesellschaftsprozeß. Dies gilt für auf Antrag fördernde Stiftungen, besonders aber für selbst konzeptionell arbeitende, operative Stiftungen. Managen erfordert Entscheidungen und Handlungen hinsichtlich des Einsatzes aller geeigneten Mittel zur Zielerreichung, ist eindeutig ergebnisorientiert und betont das gestalterische Wollen und das gestalterische Vermögen einer Stiftung. Planung im Sinne des Entwickelns von (Förder-)Zielen sowie des Bestimmens von Maßnahmen und Mitteleinsatz wird als zentrale Führungsaufgabe angesehen. Daneben kommt auch dem (Projekt-)Controlling, das Transparenz im Handlungsvollzug schaffen und rechtzeitig auf die Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen bei Fehlentwicklungen hinweisen soll, eine maßgebliche Führungsbedeutung zu. Ein »unternehmerischer« Stifter - im Sinne eines aktiven Stiftungs- und Projektmanagements - strebt nach einer maximalen Leistungsfähigkeit und einer optimalen Nutzung des Leistungspotentials »seiner« Stiftung. |
||
|
|